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Claas-Händler

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB zum Kaufvertrag

  1. Es gelten ausschließlich die hier nachstehenden Bedingungen sowie die schriftlich festgelegten Vereinbarungen. Mündliche Zusicherungen haben keine Verbindlichkeit, solange sie nicht schriftlich oder per Mail (in Form eines Scans oder in PDF-Format) bestätigt werden.
  2. FRAKAM wird ausdrücklich zum Abschluss von Sicherungsverträgen zur Übertragung des Eigentumsvorbehaltes im Falle einer Drittfinanzierung oder bei Leasing ermächtigt.
  3. Dem vereinbarten Preis liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Einkaufspreise und sonstigen Umstände, insbesondere der festgelegte Liefertermin zugrunde. Sollten aufgrund von nicht im Einflussbereich von FRAKAM gelegenen Umständen eine Lieferverzögerung oder sonstige Umstände eintreten, die Einfluss auf die Preisbildung haben, wird FRAKAM den Kunden diesbezüglich in Kenntnis setzen. Preisänderungen im Umfang von maximal 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. FRAKAM ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern sich dadurch die vereinbarten Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport nicht erhöhen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Annahme derartiger Teillieferungen zu verweigern.
  5. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware mit nachvollziehbarer Beschreibung geltend gemacht werden. Später festgestellte Mängel sind unverzüglich nach deren Erkennen zu rügen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird aufgrund der typischen Verwendung des Kaufgegenstandes die Gewährleistungsfrist mit drei Monaten beschränkt. Für eigenmächtige Veränderungen sowie eine nicht den schriftlichen oder mündlich erteilten Anleitungen entsprechende Verwendung und Bedienung wird keine Haftung für Mängel übernommen. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach Wahl von FRAKAM. Im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von FRAKAM über. Die mit berechtigten Gewährleistungsansprüchen verbunden Kosten von Ersatzteilen, deren Montage und der sonstigen damit notwendigerweise verbundenen Aufwendungen trägt FRAKAM. Ein darüber hinausgehender Nutzungsausfall des Kaufgegenstandes wird seitens FRAKAM nicht ersetzt.
  6. Zahlungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarungen am Sitz von FRAKAM fristgerecht zu leisten. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsziele werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Für Mahnungen werden die gesetzlich anerkannten Gebühren in Rechnung gestellt. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von FRAKAM ist ausgeschlossen, sofern es sich bei den Forderungen des Kunden nicht um gerichtlich festgestellte Beträge handelt.
  7. Zwischen FRAKAM und dem Kunden wird die Haftung für jegliche Schadensersatzansprüche für auf leichter Fahrlässigkeit beruhender Handlungsweisen oder Unterlassungen wechselseitig ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Soweit FRAKAM selbst für Produkthaftungsschäden einzutreten hat, werden diese im Einzelfall auf den Betrag von € 50.000,00 beschränkt.
  8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes verbleibt dieser im Eigentum von FRAKAM und darf ohne deren Zustimmung auch nicht weiterveräußert werden. Bei einem allfälligen Verstoß ist FRAKAM berechtigt, zur Sicherung seiner Ansprüche entsprechende Kennzeichnungen am Kaufgegenstand anzubringen.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. des Vertrages ungültig sein oder werden, bleiben ungeachtet dessen die übrigen Bestimmungen in Geltung. Anstelle einer ungültigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  10. Rechtsgrundlage ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-KaufR sowie sonstiger Verweisungsnormen.

Stand: 2019